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Dienstag, den 07. April 2009 um 12:20 Uhr |
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Aufgrund des großen Erfolges der Abwrackprämie und um weiterhin die Wirtschaft von der Konsumentenseite aus anzukurbeln, hat sich die Bundesregierung kurzfristig entschlossen das Bedingungslose Grundeinkommen einzuführen.
Ab gestern ist es möglich auf Bundesagentur für Einkommen ein Formular auszudrucken, um ein bedingungsloses Grundeinkommen zu beantragen. Dies kann per Post oder per Internet geschehen.
Das BGE ist ein Menschenrecht, weil es die Existenz eines jeden anerkennt und jedem ermöglicht frei und ohne Schikane sich selbst zu verwirklichen. Es kann ohne jede Prüfung des Einkommens oder sonstiger finanzieller Rücklagen bezogen werden. Kinder können ebenso ein bedingungsloses Grundeinkommen beantragen. Hier liegen die Verfügungsrechte jedoch noch bei den Erziehungsberechtigten bis das 18 Lebensjahr erreicht ist (April, April! Ein guter und gelungenere Scherz der Berliner Initiative).
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