Newsflash

Das bedingungslose Grundeinkommen PDF Drucken E-Mail

 

Individuell:

Jeder Bürger bekommt es selbst und nicht über eine Bedarfsgemeinschaft.
 

Existenzsichernd:

Es soll nicht nur genug zum Überleben sein, sondern die kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
 

Bedingunsgslos:

Ohne Bedürftigkeitspüfung und ohne Arbeitszwang.


Wie soll denn das bezahlt werden?

Wer zum ersten Mal von der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens hört, fragt sich natürlich sofort, wie das bezahlt werden soll. Tatsache ist jedoch, dass schon heute das durchschnittliche Transfervolumen je Bundsbürger über 700e beträgt: Arbeitslosengeld I und II,Wohngeld, Kindergeld, Kurzarbeitergeld, BaföG, Rente und all die anderen 150 Sozialhilfen und Transfergelder – da kommt ganz schön was zusammen. Und all diese Transfergelder sollen vom bedingungslosen Grundeinkommen ersetzt werden. Die staatlichen Mehrausgaben bleiben also moderat. Dies gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass unsinnige Konjunkturprogramme und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, sowie der Harz-IV-Verwaltungswasserkopf mit einem Grundeinkommen obsolet wäre, denn mit einem Grundeinkommen verliert auch die Erwerbsarbeitslosigkeit ihren Schrecken. Nein, die Finanzierung ist nicht das Problem.
 

Reicht ein bedingungsloses Grundeinkommen bei schwerer Krankheit oder bei Behinderung?

Nein, denn das bedingungslose Grundeinkommen schafft zuerst eine allgemeine Absicherung. Für besonderen Hilfebedarf, z. B. für das Anschaffen von technischen Hilfen oder die Unterhaltung medizinischpflegerischer Versorgung, muß es auch zukünftig eine zusätzliche Unterstützung geben.
 

Warum sollten die Erwerbstätigen ein Grundeinkommen für diejenigen bezahlen, die nicht arbeiten wollen?

Weil sie Bürger unserer politischen Gemeinschaft sind. Außerdem bezahlen auch heute schon u. a. diejenigen, die erwerbstätig sind, die Sozialleistungen, die der Allgemeinheit zugute kommen. Und das tun sie, weil der Volkssouverän befunden hat, dass wir ein solches System haben wollen. Die Innovationsdynamik, die das BGE entfalten wird, kommt allen zugute, denen, die arbeiten und denen, die nicht arbeiten. Zwar erhält sich unsere politische Gemeinschaft auch und unter anderem dadurch, dass Problemlösungen erzeugt werden, aber eben nicht nur und nicht vor allem dadurch. Die bedingungslose Hingabe der Eltern an ihre Kinder, wodurch die Voraussetzung für ein autonomes und souveränes Leben geschaffen wird, müssen wir den Eltern ermöglichen. Welche Folgen es hat, dass die Väter in den Familien so viel abwesend sind, können wir erahnen und dass dies dauerhaft verantwortungslos ist, wissen wir. Wie wichtig für unsere Gemeinschaft das Engagement der 22 Millionen ehrenamtlich tätigen Bundesbüger heute schon ist, muss hier nicht ausgeführt werden. Wie sehr es unter Bedingungen eines BGE zunehmen würde, können wir uns gut vorstellen. Denn dann ist dieses Engagement vollständig unabhängig davon, dass jemand über Erwerbsarbeit ausreichend Einkommen erzielt. Außerdem leben heute ohnehin nur noch 41 % der Deutschen von Ihrer Erwerbsarbeit. Der Rest lebt von Transfergeldern. Erwerbsarbeit wird zur Ausnahme.

Auswirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung Innovation würde belohnt und bestärkt. Technologische Problemlösungen könnten entwickelt und radikal genutzt werden, um menschliche Arbeitskraft dort einzusparen, wo es praktisch vernünftig ist. Alle standardisierbaren Arbeitsgänge könnten standardisiert und dadurch auch automatisiert werden. Wie groß dieses Potential ist, können wir vermuten, indem wir mit offenen Augen durch die Welt gehen. Durch Automatisierung repetitiver Arbeitsgänge würde die Wertschöpfung zunehmend über den Faktor Kapital getragen und die Innovationsleistungen an menschliche Arbeitskraft gebunden. Alle zur Suche nach Neuerung bereiten Bürger würden durch das BGE abgesichert und müßten nicht um ihre Existenz fürchten. Sie könnten sich frei dem müßigen Erkunden des Unbekannten überlassen und wären nicht von einer Marktgängigkeit ihrer Entdeckungen abhängig. Dies gilt in allen Bereichen: der Wirtschaft, der Kunst und der Wissenschaft.

Das BGE kann hier mit Fug und Recht als Innovationsmotor bezeichnet werden. Unternehmen müssen unter Bedingungen eines BGE um leistungsbereite Arbeitnehmer werben, ihnen gute Arbeitsbedingungen bieten. Arbeitnehmer haben die Freiheit, unter schlechten Arbeitsbedingungen nicht arbeiten zu müssen, wie es heute schon für die sogenannten „High Potentials“ gilt. Der Arbeitsmarkt wäre ein wirklicher Markt, in dem beide Seiten gleichermaßen mächtig wären. Die Annahme von Arbeitsbedingungen seitens eines Arbeitnehmers wrde die Verpflichtung, sich in den Dienst des Unternehmens zu stellen, bverstärken. Die Identifizierung mit einem solchen Arbeitsplatz wäre höher als heute. Allerdings hätte er auch die Möglichkeit, ohne weiteres diesen Arbeitsplatz aufzugeben.
Da das Grundeinkommen vor allem mehr Geld für das heutige Prekariat bedeutet, wird mit dem Grundeinkommen auch die Kaufkraft steigen.


Und die Drecksarbeit?

Wie heute schon gibt es auch unter BGE-Bedingungen keinen Zwang, einen bestimmten Beruf zu ergreifen. Das BGE erst läßt einen wirklichen Arbeitsmarkt entstehen, auf dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen souverän sind in der Aushandlung der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen. Unbeliebte Tätigkeiten müssen entweder höher entlohnt werden als heute, um sie interessant zu machen, oder wir müssen sie wieder in die eigenen Hände nehmen. Auch hier werden die Automatisierungsmöglichkeiten manche Frage beantworten, schaut man sich die heutige Müllabfuhr und die Supermärkte an. Auch Fahrer in U- und S-Bahnen sind erlässlich, sofern entsprechende Technologie eingesetzt wird wie z. B. in Hoch-Bahnen.
Für Berufe, deren Tätigkeit nicht standardisierbar ist, wie z. B. die Pflegeberufe, ärztliches und pädagogisches Handeln usw. wrden unter BGE-Bedingungen endlich angemessene Honorierungen bzw. Entlohnungen angeboten werden müssen. Es sei denn, wir wollen auf sie verzichten, dann müssen wir sie in die eigenen Hände nehmen, wollen wir unsere Fürsorgepflicht nicht verletzten.
 

Wer geht denn dann überhaupt noch arbeiten?

Mit dem BGE vollziehen wir eine Umwertung der Arbeit. Sie wird nur noch an ihrer Leistung, am Erzeugen von Problemlösungen gemessen und nicht mehr daran, dass sie „Beschäftigung sichert“. Denn „beschäftigt“ werden müssen nur diejenigen, die nichts mit ihrer Lebenszeit anzufangen wissen. Kann man davon ausgehen, dass dies für die Mehrheit zutrifft? Und liegt der Grund für eine solch mangelnd ausgeprägte Fähigkeit nicht in einer lebensgeschichtlichen Traumatisierung? Nur wer unterstellt, Menschen seien faul und träge, sie müssten mit der Knute zu ihrem Glück gezwungen werden, können so denken. Dieses Vorurteil entlarvt sich selbst, denn würde es zutreffen, gäbe es unser Gemeinwesen mit seiner demokratischen Grundordnung überhaupt nicht. Wer denkt, die Menschen seien faul und träge, wird sich wohl selbst nicht dazu zählen, auch wenn er eine allgemeine Aussage trifft.

Fragen wir doch diejenigen, die so denken, ob sie sich auch so einschätzen und vor allem: ob sie denn keine Entscheidungen in ihrem Leben bislang getroffen haben. Denn, wer Entscheidungen trifft, kann nicht von Grund auf faul und träge sein. Wer heute innovativ ist und tatsächlich etwas leistet, der macht dies aus der Motivierung heraus, an einer Problemlösung mitwirken zu wollen, sich mit einem Problem auseinanderzusetzen, ganz gleich in welchen Berufen. „Workaholics“ sind, wie der Ausdruck schon sagt, nicht innovativ, sie arbeiten nicht aus freiem Entschluss und der Bereitschaft, sich mit einer Sache auseinanderzusetzen. Sie sind abhängig, süchtig, brauchen Arbeit dazu, um sich zu beheimaten, um das Gefühl zu haben, etwas Sinnvolles zu tun – aber nicht sinnvoll aus der Arbeitsleistung heraus, sondern aus der gesellschaftlichen Sanktionierung, nach der angeblich viel Arbeit mit Leistung zusammenfällt.

Sie folgen also gerade nicht einer Leistungsethik – sie zeugen vielmehr von einer Erosion derselben. Wir müssen schon heute davon ausgehen, dass manche Phänomene der Arbeitssabotage, der Leistungsverweigerung und des Missbrauchs sozialer Leistungen eine Reaktion auf eine Krise sind. Auch manches Zögern davor, sich für die Gemeinschaft zu engagieren, resultiert daraus, dass wir uns als Bürger nicht genügend anerkannt fühlen. Dies beginnt schon in der Schule, wo Kinder und Jugendliche häufig nicht in ihrer Neugierde ernstgenommen werden. Statt der Förderung von Neugierde wird Anpassung belohnt. Wer sich nicht fügt und in das System einspannen lässt, fällt allzuleicht heraus. Besondere Förderung muss angeboten werden, wo ein Kind förderungsbedürftig ist. Und dieses Angebot muss eine Selbstverständlichkeit und keine Sonderleistung sein.
Die Arbeitswelt wird sich grundlegend ändern: Der Arbeitnehmer wird nicht mehr mit Harz-IV-Schikanen zur Arbeit getrieben, sondern er muss mit sinnstiftender Arbeit und guten Arbeitsbedingenen und -klima zur Arbeit gelockt werden. Der Arbeitgeber hat hoch motivierte und fleißige Mitarbeiter.


Höhe des Grundeinkommens

Die Höhe des Grundeinkommens ist eine politische Entscheidung, über die jeweils wieder befunden werden muss, u. a. auch in Abhängigkeit von der verteilbaren Wertschöpfung. Dies ist eine praktische Entscheidung, der wir in keiner Weise vorgreifen wollen. Denn auch die Höhe des Grundeinkommens, sein Geldwert, wird sich verändern. Wenn wir heute eine Höhe hilfsweise benennen, müssen wir immer bedenken, dass wir in der Bewertung von seinem gegenwärtigen Geldwert, seiner Kaufkraft, abstrahieren müssen. Dies ist nicht möglich, da wir die Zukunft nicht planen, also entsprechende Veränderungen nur vermuten, nicht aber vorhersagen können. Die Auszahlung durch das Finanzamt, das es als Einrichtung weiter geben wird, wäre eine einfache Lösung. 

(Der Text wurde von Thomas geschrieben)

 

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